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Zulassung

Im Jahre 2001 wurden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gemeinsame Empfehlungen zu den Anforderungen an die Leistungserbringer für Soziotherapie verabschiedet. Diese sind zwar seit dem 1. August 2008 offiziell nicht mehr in Kraft, sie finden jedoch – zumindest im Bereich der Regelversorgung – weiterhin Anwendung. Im Jahr 2008 wurde vom Berufsverband der Soziotherapeuten eine Ordnung zur Ausübung von Soziotherapie in Deutschland als einer praxisorientierten Weiterentwicklung der gemeinsamen Empfehlungen verabschiedet.

Um als ambulanter Soziotherapeut/in zugelassen zu werden, lohnt es sich, sich über die aktuellen Gepflogenheiten innerhalb der jeweiligen Bundesländer zu informieren. Unser Bundesverband berät Sie dazu gern. Insgesamt zeigt sich bundesweit eine eher schleppende Zulassungsbereitschaft, insbesondere wenn die in den nicht mehr gültigen Empfehlungen genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht komplett erfüllt sind.

Die Hilfestellung des Berufsverbandes kann bei Zulassungsfragen und –problemen kann bundesweit gerne in Anspruch genommen werden. Für seine Mitglieder aus NRW erstellt der Berufsverband Gutachten zur individuellen Eignung von angehenden Soziotherapeuten / innen und verhandelt ggf. in ihrem Auftrag mit den Krankenkassen, da wir in diesem Bundesland einen Rahmenvertrag mit den Krankenkassenverbänden abgeschlossen haben.

Als Ambulante Soziotherapeuten/innen können Diplom-SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen und Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie zugelassen werden. In manchen Bundesländern (Berlin) können auch Ergotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation “Psychiatrie” und Psychologen als Soziotherapeut/in zugelassen werden. In jedem Bundesland haben die Krankenkassen unterschiedliche oder abweichende Kriterien. Hier ein Link zum VDEK-Berlin zu den “Allgemeinen Anforderungen an Leistungserbringer der Soziotherapie”.

Im Folgenden geben wir einen kommentierter Kurzüberblick über Zulassungsbedingungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Spitzenverbände von 2001.

Neben der Grundausbildung in den o. g. Berufen verlangten die Krankenkassen folgende Nachweise:

  • Mindestens dreijährige psychiatrische Berufspraxis, zum Beispiel in einem allgemein-psychiatrischen Krankenhaus mit regionaler Versorgungsverpflichtung oder auch Berufsjahre in Einrichtungen der ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung.
  • Kenntnisse psychiatrischer Krankheitsbilder sowie praktische Erfahrungen in der Behandlung schwer psychisch kranker Menschen,
  • theoretische und praktische Kenntnisse handlungsorientierender Therapieverfahren und Gruppenarbeit,
  • Kenntnisse des Sozialleistungssystems inkl. rechtliche Grundlagen,
  • Kenntnisse zur Ambulanten Soziotherapie: Soziotherapeutischer Betreuungsplan, Therapieziele, Dokumentation,
  • Maßnahmen der Qualitätssicherung,
  • Einbindung in den gemeindepsychiatrischen Verbund,
  • Räumlichkeiten,
  • Führung der Dokumentation unter Einhaltung der Berufsgeheimnisse,
    aktuelles Führungszeugnis.

Hier ein Link zum VDEK-Berlin zu einem PDF mit “Allgemeinen Anforderungen an Leistungserbringer der Soziotherapie”, in jedem Bundesland gibt es eigene solcher Kriterien der Krankenkassenverbände.

Nach der Ordnung des Berufsverbandes ist die Einschränkung auf zwei Berufsgruppen, die wie der Dipl. Sozialarbeiter durch die Hochschulreform nicht mehr ausgebildet werden, wirklichkeitsfremd. Eine hohe Grundqualifizierung ist zwar angemessen, doch muss man den Blick öffnen für die zahlreichen neuen Ausbildungsqualitäten.

Wichtig ist auch für den Berufsverband eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen, denn Berufsanfänger haben in der Soziotherapie nichts verloren.

Falls Sie uns direkt Fragen stellen möchten oder Hilfe bei der Zulassung benötigen, können Sie sich an unseren Mitarbeiter Herrn Wessling wenden: info@soziotherapie.eu

Da wir als Berufsverband in NRW einen Rahmenvertrag mit den Krankenkassen und Verbänden abschließen konnten, gibt es in NRW die Besonderheit, dass unser Berufsverband die Zulassung als Soziotherapeut/in steuern kann.

Der Bundesverband hilft neuen und angehenden Soziotherapeuten, die Mitglied im Verband sind, eine Zulassung als SoziotherapeutIn zu erhalten. Wir erstellen Ihnen auf Anfrage ein Eignungsgutachten aus. Den Antrag für ein solches Eignungsgutachten, laden Sie bitte hier herunter!

Antrag Begutachtung