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Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Ambulante Soziotherapie

Die Leistungen der Soziotherapie basieren rechtlich auf der Grundlage des SGB V § 37a und den dazu gehörenden Soziotherapie-Richtlinien gemäß §§ 37a und 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V (siehe hierzu den Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“). Fachliche Grundlage für die Soziotherapie ist die Behandlungsleitlinie Schizophrenie 2006 der „Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)“.

Die Soziotherapie-Richtlinien unterscheiden zwischen Leistungen, die vom Soziotherapeuten in jedem Behandlungsfall zu erbringen sind, und solchen Leistungen, die je nach Behandlungssituation erbracht werden können.

Pflicht-Leistungen

  • Der soziotherapeutische Betreuungsplan, der in der Ausarbeitung zwischen Patient, Soziotherapeut und Arzt abgestimmt wird. Für die Erstellung des soziotherapeutischen Betreuungsplans wurde das Muster 27 entwickelt, das zwischen folgenden Aspekten unterscheidet: Therapieziele (Nah- und Fernziele definieren), verordnete und empfohlene Maßnahmen, deren Inanspruchnahme zu koordinieren ist, Durchführung der soziotherapeutischen Maßnahmen unterteilt nach Art der Maßnahme, Frequenz pro Woche/Monat sowie Zeitraum.
  • die Koordination der Behandlungsmaßnahmen: „Der soziotherapeutische Leistungserbringer koordiniert die Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung und verordneter Leistungen für den Patienten gemäß dem soziotherapeutischen Betreuungsplan. Dies umfasst sowohl aktive Hilfe und Begleitung als auch Anleitung zur Selbsthilfe. Dabei soll der soziotherapeutische Leistungserbringer den Patienten zur Selbständigkeit anleiten und ihn so von der soziotherapeutischen Betreuung unabhängig machen.“1
  • Arbeit im sozialen Umfeld: „Der soziotherapeutische Leistungserbringer analysiert die häusliche, soziale und berufliche Situation des Patienten und kann zur Unterstützung Familienangehörige, Freunde und Bekannte einbeziehen. Um die Therapieziele zu erreichen, kann er den Patienten an komplementäre Dienste heranführen.“2
  • Soziotherapeutische Dokumentation: „Der soziotherapeutische Leistungserbringer dokumentiert fortlaufend Ort, Dauer und Inhalt der Arbeit mit und für den Patienten und die Entwicklung des Patienten. Die soziotherapeutische Dokumentation enthält insbesondere Angaben zu: den durchgeführten soziotherapeutischen Maßnahmen (Art und Umfang), dem Behandlungsverlauf und den bereits erreichten bzw. den noch verbliebenen Therapie(teil-)zielen.“3
  • Zur Dokumentation soziotherapeutischer Leistungen wurde ein Muster für die Dokumentation eingeführt. Diese Mustervorlage orientiert sich an den Vorgaben der Soziotherapie-Richtlinien und wurde als Anlage der von 2001 bis 2008 geltenden „Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 132b Abs. 2 SGB V zu den Anforderungen an die Leistungserbringer für Soziotherapie“ veröffentlicht.

1 Soziotherapie-Richtlinien Ziffer 13.2
2 Soziotherapie-Richtlinien Ziffer 13.3
3 Soziotherapie-Richtlinien Ziffer 13.4

Kann-Leistungen

In den Soziotherapie-Richtlinien wird ein inhaltlicher Rahmen für die Durchführung von Soziotherapie beschrieben, der je nach Behandlungssituation konkretisiert werden muss. Es wird in vier inhaltliche Teilbereiche unterschieden:

  • Motivations- (Antriebs-) relevantes Training,
  • Training zur handlungsrelevanten Willensbildung,
  • Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung,
  • Hilfe in Krisensituationen.
  • Sowohl die Erstellung des Soziotherapeutischen Behandlungsplans als auch die Dokumentation der erbrachten Leistungen orientieren sich an der patientenbezogenen individuellen Ausarbeitung dieser Teilbereiche.

    Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben des Soziotherapeuten finden Sie in der Leistungsbeschreibung , die der Vorstand des Berufsverbandes 2009 verabschiedet hat.