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Entstehung

Die Entstehung der Ambulanten Soziotherapie

 

Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Expertenkommission hat 1988 auf die besonderen Schwierigkeiten psychisch erkrankter Menschen hingewiesen, die ihnen durch das Gesundheitssystem angebotenen Hilfen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.Das führte zu der Einsicht, dass viele psychisch Erkrankte – zusätzlich – ambulante Hilfe benötigen, um ärztliche Verordnungen umzusetzen bzw. um ärztliche Hilfe – überhaupt – zu erhalten.

Denn: Solange die Behandlung darauf aufbaut, dass der Patient – selbstständig – zu ärztlichen und anderen Behandlungen in die Praxis kommen muss, bleibt er ohne Hilfe, wenn er z.B. wegen fehlender Adhärenz/Compliance seine Medikamente nicht einnimmt bzw. die therapeutischen Empfehlungen – krankheitsbedingt – nicht befolgt. Oder wenn der Patient wegen Antriebslosigkeit (oder anderen psychischen Symptomen) gar nicht in eine Praxis kommen kann.

Im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes von 1989 hat der Gesetzgeber auf den Expertenhinweis reagiert und im § 27 Abs. 1 SGB V den Satz eingefügt: „Bei der Krankenbehandlung ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen, insbesondere bei der Versorgung mit Heilmitteln und bei der medizinischen Rehabilitation.“

In den Jahren 1995 bis 1998 wurde vom Bundesgesundheitsministerium und von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen an den Standorten Hürth, Lübeck und Ravensburg eine Soziotherapie-Pilotstudie durchgeführt. Diese Studie (1) zeigte detailliert u.a.: eine Erhöhung des psychosozialen Funktionsniveaus nach der GAF-Skala, verbesserte Lebensqualität, die gelungene Integration in psychosoziale Hilfesysteme, die Reduktion von Klinikbehandlungen und kam zum Ergebnis, dass (bezogen auf die Kosten der Ambulanten Soziotherapie) diese – zukünftig erwarteten – psychiatrischen Kosten der Krankenkassen sich um den Faktor 2,8 bis etwa 6 verringern könnten.

Auf der Grundlage dieser Studie wurde im Jahre 2000 der Anspruch der Patienten auf Soziotherapie (durch Einführung des § 37a SGB V) gesetzlich verankert. Am 1. Januar 2002 wurden sodann die Soziotherapie-Richtlinien sowie die Gemeinsamen Empfehlungen zu den Anforderungen an die Leistungserbringer für Soziotherapie wirksam.

3 Monate später führte eine Arbeitsgruppe um Nicolas Nowack (Hochschule (FH) Magdeburg-Stendal) bei den AOKs eine bundesweite Erhebung (2) durch. Seine Studie zeigte, dass in Deutschland die Soziotherapie 2002 noch nirgendwo (3) existierte. Ursache für die damalige Blockierung der Soziotherapie war, dass die Gesetzlichen Krankenkassen – völlig – überhöhte Anforderungen für die Soziotherapeutenzulassung vorgeben konnten. (Da die Kassen den positiven und kostensparenden Ergebnissen der (von ihnen selber in Auftrag gegebenen) Studie von Heiner Melchinger (1) nicht vertrauten.

Bis hierher erscheint Soziotherapie als Bestandteil der deutschen Rechts- und Psychiatriegeschichte. Doch diese Einordnung würde nicht ausreichen, den therapeutischen Seiten dieser gesetzlich neuen Leistungsart historisch gerecht zu werden. Denn neben der erwarteten Zuarbeit für den verordnenden Facharzt ist es Aufgabe der Soziotherapie, die Genesungsmotivation der Patienten zu verstärken, ihre Willensbildung zu trainieren und ihre Krankheitswahrnehmung zu verbessern. (3) Diese therapeutischen Seiten der Soziotherapie reichen historisch wie die Wurzeln der Psychiatrie als Bestandteil der Medizin in die Wendezeit des 18. auf das 19. Jahrhundert zurück.

Die Ansätze einer sozialen Behandlung psychisch schwer Erkrankter stehen erstaunlicherweise nicht in Zusammenhang mit den Fortschritten der Medizin, sie haben auch nichts (wie die Psychiatrie) mit der Französischen Revolution zu tun, die auch die Ausgegrenzten zu gleichberechtigten Bürgern erklärte. Sie haben vielmehr mit einem christlich- moralisch geprägten Leitbild zu tun, das zum ersten Mal von dem britischen Quäker Samuel Tuke  1813 beschrieben wurde. Dieser engagierte, aber im Sinne der damaligen Zeit und daher noch ganz paternalistisch geprägte therapeutische Geist hat sich insbesondere in der kirchlichen Sozialarbeit lange erhalten. Er findet sich auch heute noch in der vielfach (auch außerhalb kirchlicher Sozialarbeit) anzutreffenden Art, wie stationäre Wohneinrichtungen für psychisch Erkrankte (und andere Behinderte) in Deutschland geführt werden. Auch in ihnen findet sich wie im Retreat des Samuel Tuke eine mehr oder minder künstliche Lebenswelt, die kaum gesellschaftliche Teilhabe zulässt.

Eine weitere historische Wurzel der Soziotherapie führt zur Psychotherapie, welche eine ganz neue Komponente in die Erklärung psychischer Erkrankungen einführte, nämlich die Bedeutung sozialer Beziehungen, insbesondere in der menschlichen Entwicklungsphase bis zum Erwachsenenalter. Begriffe wie „Motivation“ oder „Wahrnehmung“, wie sie für die Soziotherapie wesentliche Aufgaben beschreiben, sind ohne einen Bezug zur Psychotherapie weder verstehbar noch handzuhaben.

Die für die Aufgabenstellung der Soziotherapie wesentliche Sicht, dass die Patienten selbst einen Weg aus ihrer Erkrankung finden müssen, der sich der Möglichkeiten ihres konkreten Lebensfeldes bedient, bringt sie in einen historischen Zusammenhang mit der Gemeinwesenarbeit, wie sie insbesondere von Richard und Hephzibah Hauser beschrieben wurde (4). In den Jahren ab 2010 ist beim Albert-Schweitzer-Familienwerk im Landkreis Northeim (Südniedersachsen) aus diesem aktivierenden Ansatz das Gruppenprogramm zur sozialen Rehabilitation von psychisch Erkrankten entstanden. Hier findet insbesondere der auf Gruppenarbeit bezogene Teil der Soziotherapie eine gut ausgearbeitete Grundlage.

Ein direktes konzeptionelles Bindeglied zwischen Soziotherapie und Psychiatrie könnte sich über den Begriff Recovery ergeben, der sich aus der Behandlung von Suchtkranken entwickelt hat und auf die gesamte Psychiatrie angewendet wird. Er befasst sich mit den Zielen der Behandlung und der Frage, ob Heilung im Sinne von vollständiger Gesundheit den Interessen der Patienten wirklich gerecht wird. Oder ob es nicht ratsamer ist, im Sinne der Soziotherapie die Verbesserung der Patientenfähigkeit anzustreben, mit der psychischen Erkrankung ohne erhebliche soziale Einschränkungen leben zu können.

Der vorläufig letzte historische Zusammenhang, in dem sich die Soziotherapie gestellt sieht, besteht in vielen Parallelen zur „Klinischen Sozialarbeit“ (5). Klinische Sozialarbeit versteht sich „als eine gesundheitsspezifische Fachsozialarbeit („klinisch“ bedeutet „behandelnd“). Ihr generelles Ziel ist die Einbeziehung der sozialen und psycho-sozialen Aspekte in die Beratung, (sozio-)therapeutische Behandlung und psycho-pädagogische Unterstützung von gesundheitlich gefährdeten, erkrankten und (vorübergehend oder dauerhaft) behinderten Menschen. Fokus ist die Person-in-ihrer-Welt (person-in-environment) im Rahmen eines bio-psycho-sozialen Verständnisses von Gesundheit, Störung und Krankheit“ (www.klinische-sozialarbeit.de). Klinische Sozialarbeit entwickelte sich in Deutschland seit der Gründung des IPSG-Institut für Psycho-Soziale Gesundheit – Gemeinnützige Gesellschaft für Klinische Sozialarbeit, Beratung und Psychotherapie im Jahre 1993 vor allem an verschiedenen Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz als neues Studienfach.

Literatur und Fußnoten:
Melchinger H. Ambulante Soziotherapie – Evaluation und analytische Auswertung des Modellprojektes „Ambulante Rehabilitation psychisch Kranker“ der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Bd. 115, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit; Baden-Baden, Nomos 1999
Nowack N. Ambulante Soziotherapie: Bisher ein Papiertiger. Dtsch Ärztebl 2002; 99 (45): A-2992 / B-2532 / C-2375. Und im Internet: www.BV-Soziotherapie.de unter Publikationen sowie unter: www.aerzteblatt.de/archiv/34271/Ambulante-Soziotherapie-Bisher-ein-Papiertiger
Soziotherapie-Richtlinien Ziff. 14, in Hansgeorg Ließem (Hrsg.): Soziotherapie in Deutschland – Das Arbeitsbuch für das Jahr 2009, Hennef: BuE Beratungs- und Entwicklungs-GmbH 2009
Richard und Hephzibah Hauser: Die kommende Gesellschaft – Handbuch für soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit, München: Verlag J. Pfeiffer 1971
Helmut Pauls: Klinische Sozialarbeit. Grundlagen und Methoden psycho-sozialer Behandlung, Weinheim: Beltz Juventa Verlag 2014