Vergütung der Soziotherapie
Die Vergütung wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gestaltet:
In Nordrhein-Westfalen hat der Berufsverband einen Rahmenvertrag mit dem Verband der Ersatzkassen (VdEK) gem. § 132b SGB V geschlossen, der sowohl die Vergütung einer Soziotherapieeinheit als auch die Zulassung von Soziotherapeuten für die Mitglieder des Berufsverbandes verläßlich regelt. Mit allen andern Krankenkassen erfolgen die Absprachen individuell, wobei sich der Berufsverband bemüht, eine gewisse Einheitlichkeit zu erzielen.
In Ländern wie Niedersachsen werden Verhandlungen durch den Berufsverband geführt mit einheitlichen Sätzen für die Regelsoziotherapie, denen dann jeder Leistungserbringer nach eigener Entscheidung beitreten kann.
In Ländern wie Sachsen verhandelt der Berufsverband nur für einen Teil der Soziotherapeuten, die restlichen Leistungserbringer gehen eigene Wege mit unterschiedlichen Vergütungshöhen und Laufzeiten.
In Ländern wie Schleswig-Holstein verhandeln die Leistungserbringer ohne Unterstützung durch den Berufsverband. Die Ergebnisse sind so deprimierend, dass die Regel-Soziotherapie landesweit zum Erliegen gekommen ist.
Länder wie Bayern haben Soziotherapie in Rahmenverträgen mit den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege vereinbart. Die Leistungserbringer, die keinem Verband angehören, profitieren von diesen Regelungen.
Länder wie Rheinland-Pfalz arbeiten ebenfalls mit einem Rahmenvertrag, schließen aber die Leistungserbringer aus, die den Wohlfahrtsverbänden nicht angehören. Hier springt der Berufsverband ein und vertritt diese Mitgliedschaft bei den Kassenverbänden.
Soziotherapie im Rahmen von Projekten der Integrierten Versorgung wird nach anderen Gesichtspunkten finanziert. Die Vergütungen liegen in der Regel höher als die in der Regelsoziotherapie.
Wer sich informieren möchte, welche Vergütung in seinem Bundesland aktuell gezahlt wird, kann sich beim Berufsverband hierüber informieren.